Umweltprüfung / Schutzgutbetrachtung
Im Rahmen der Bauleitplanung - also z.B. bei der Erstellung von Bebauungsplänen - sind gemäß Baugesetzbuch und Bundesnaturschutzgesetz auch die Belange von Natur und Landschaft zu berücksichtigen.
Dazu wird der Zustand der Schutzgüter und die Bedeutung des Planungsgebietes vor Umsetzung der Planung erfasst (z.B. durch Biotoptypenkartierung, Baumkataster, Analyse der Schutzgüter des Naturhaushalts sowie des Landschaftsbildes, Charakter der Freiflächen etc.) und bewertet. Die Auswirkungen, die durch die Bauleitplanung vorbereitet werden, sind im Rahmen einer Umweltprüfung zu ermitteln und in einem Umweltbericht bzw. einer Schutzgutbetrachtung darzustellen. Eingriffe in die Schutzgüter sind sowohl qualitativ als auch quantitativ zu benennen und durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden, zu minimieren oder auszugleichen.